PSAgA: Standards, Regeln und Pflichten im Überblick
Absturzsicherung ist lebenswichtig und streng reglementiert. Wir geben Ihnen einen fundierten Überblick über die geltenden Normen, die Pflichten von Arbeitgebern und Anwendern sowie Tipps zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Schutzausrüstung.
Sicherheit ohne Kompromisse: Normen für PSAgA
Bei Absturzrisiken gibt es keine zweite Chance. Aus diesem Grund unterliegen die Herstellung und der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) strengen gesetzlichen Regelungen und Normen (wie z. B. DIN EN 361 für Auffanggurte). Ein lückenloses Verständnis dieser Standards ist für alle Beteiligten in der Höhenarbeit Pflicht.
Die Bedeutung der PSA-Kategorie III
PSAgA wird in die höchste Risikokategorie (Kategorie III) eingestuft, da sie vor tödlichen Gefahren schützt. Für Sie bedeutet das:
- Jede Komponente muss eine Baumusterprüfung durch eine unabhängige Stelle durchlaufen haben.
- Die CE-Kennzeichnung ist zwingend und enthält die Nummer des Prüfinstituts.
- Eine detaillierte Gebrauchsanleitung und die Rückverfolgbarkeit per Seriennummer sind Standard.
Verantwortung im Betrieb: Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Arbeitgeber ist für die Auswahl der richtigen Ausrüstung, regelmäßige Wartungen und die Durchführung von praktischen Unterweisungen verantwortlich. Hierbei unterstützt Petzl mit digitalen Lösungen wie der ePPEcentre-App, die die PSA-Überprüfung und Audit-Vorbereitung deutlich vereinfacht.
Doch auch die Anwender stehen in der Pflicht: Eine gewissenhafte Sichtprüfung vor jedem Einsatz und die Meldung von Mängeln sind grundlegende Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitstag.

Lernen Sie unsere Lösungen für die Windindustrie kennen und lassen Sie sich von unseren Experten zu aktuellen Sicherheitsstandards und Schulungsangeboten des Petzl Technical Institute beraten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!