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Pflicht statt Kür: Neue Landesgesetze zwingen Betreiber zu höheren Kommunalzahlungen

Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen entwickelt sich vom freiwilligen Angebot zur verpflichtenden Abgabe. Die Umsetzung von § 6 EEG sichert Rückerstattungen und schützt Betreiber vor Strafen.

node.energy GmbH

Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen entwickelt sich vom freiwilligen Angebot zur verpflichtenden Abgabe. Während der § 6 EEG auf Bundesebene ursprünglich nur eine freiwillige Beteiligung vorsah, haben mittlerweile fast alle Bundesländer eigene Gesetze eingeführt, die Betreiber verpflichten, Zahlungen zu leisten. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen. In Nordrhein-Westfalen etwa droht eine Strafzahlung von 0,8 ct/kWh.

Bundesländer nutzen § 6 EEG als Blaupause

Bei der Ausgestaltung ihrer Gesetze orientieren sich die Länder zunehmend am Mechanismus des § 6 EEG. Die dort verankerte kWh-basierte Abrechnung etabliert sich als Standard. Der entscheidende Unterschied: Während der Bund lediglich eine freiwillige Beteiligung von 0,2 ct/kWh ermöglicht, schaffen die Länder eine verpflichtende Abgabe. Für Betreiber bedeutet das, dass sich die gesetzlichen Anforderungen in der Regel durch eine Umsetzung nach § 6 EEG erfüllen lassen. Die Verpflichtung der Landesgesetze gilt nur für Neuanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht genehmigt waren. Für Bestandsanlagen bleibt es bei der freiwilligen bundesweiten Regelung nach § 6 EEG.

Die gute Nachricht: Wer die Beteiligung auf Basis von § 6 EEG umsetzt, kann sich einen Großteil der Zahlungen über den Bundesmechanismus erstatten lassen. Gleichzeitig vermeiden Betreiber damit die Gefahr empfindlicher Strafzahlungen von bis zu 0,8 ct/kWh.

Automatisierte Umsetzung statt Bürokratie

Für Betreiber bedeutet die neue Rechtslage zusätzlichen Aufwand und komplexere Prozesse. Fristen müssen eingehalten, Zahlungen korrekt berechnet und rechtssichere Verträge geschlossen werden. Ohne digitale Unterstützung entstehen erhebliche Risiken, bis hin zu Liquiditätsverlusten im sechsstelligen Bereich.

Matthias Karger, Geschäftsführer von node.energy, bestätigt: „Aus dem Markt erreichen node.energy bereits erste Fälle, in denen Betriebsführer in Regress genommen wurden, weil Anträge verspätet oder fehlerhaft eingereicht wurden. Die Folge: verspätete Erstattung und Liquiditätsverluste. Mit automatisierter Fristen- und Prozesskontrolle lassen sich solche Risiken vermeiden.“

Mit dem opti.node Cockpit von node.energy gelingt die Umsetzung automatisiert und transparent. Die Software verschlankt Prozesse, identifiziert betroffene Kommunen, erstellt rechtssichere Vertragsentwürfe und überwacht Fristen. Betreiber sichern damit ihre Liquidität und reduzieren das Risiko von Sanktionen.

„Die kommunale Beteiligung ist ein Schlüssel für Akzeptanz. Aber ohne klare Prozesse und digitale Unterstützung wird sie schnell zur Belastung. Mit opti.node Cockpit lassen sich die Verpflichtungen effizient umsetzen und zugleich Rückerstattungen sichern“, so Karger.

Mit aktuell über 2.800 Anlagen, die § 6 EEG bereits mit dem opti.node Cockpit umsetzen bzw. 14.000 Anlagen und 5.000 Betreibergesellschaften insgesamt, verfügt node.energy über einen breiten Erfahrungsaustausch und einen Wissensschatz aus der Praxis, von dem Betreiber, Netzbetreiber und Kommunen gleichermaßen profitieren.

node.energy auf der HUSUM WIND 2025

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Falco Meyer-Hübner

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Experte für kaufmännische Betriebsführung

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